Cora-Klappschildkröte, Kinosternon cora, – © Jesus A. Loc-Barragan
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Loc-Barragán - 2026 - 01

Loc-Barragán, Jesús A., Guillermo A. Woolrich-Piña, Marco A. López-Luna & John B. Iverson (2026): Kinosternon cora. – The IUCN Red List of Threatened Species 2026: e.T218361304A218361309.

Kinosternon cora. Die Rote Liste der bedrohten Arten der IUCN 2026: e.T218361304A218361309.

DOI: 10.13140/RG.2.2.36101.72169 (externer Link)

Cora-Klappschildkröte, Kinosternon cora, – © Jesus A. Loc-Barragan
Cora-Klappschildkröte,
Kinosternon cora,
© Jesus A. Loc-Barragan

Kinosternon cora wird gemäß den Kriterien A2cd+4cd und B1ab(i,ii,iii) als „stark gefährdet“ (EN) eingestuft. Aufgrund der beobachteten Landnutzungsmuster wird vermutet, dass die Population in den letzten 45 Jahren (etwa drei Generationen) um mindestens 50 % zurückgegangen ist; darüber hinaus vermuten wir, dass die Bestände in den letzten zwei Generationen um etwa 30 % zurückgegangen sind, und prognostizieren für die nächste Generation einen weiteren Rückgang um 20 %. Die Lebensraumqualität und die Besiedlungsfläche (AOO) haben sich aufgrund der Wasserentnahme aus Feuchtgebieten für die Landwirtschaft sowie des Einsatzes von Agrochemikalien rapide verringert und verschlechtert. Die einzelnen Populationen sind stark fragmentiert, und die derzeit dokumentierte Besiedlungsfläche von ca. 4.093 km² beträgt weniger als 50 % der geschätzten historischen ursprünglichen Besiedlungsfläche von ca. 8.894 km². Die geschätzte historische EOO betrug ca. 12.770 km², doch die derzeit dokumentierte EOO liegt bei nur ca. ≤ 5.000 km². Zudem sind alle bekannten Populationen sehr klein; trotz intensiver Fangmaßnahmen wurden in keiner Population mehr als vier Schildkröten gefunden. Es ist keine robuste Population bekannt. Zukünftige Bestandsrückgänge sind angesichts der zunehmenden landwirtschaftlichen Nutzung in dem Gebiet und der steigenden Abhängigkeit der Menschen von Feuchtgebieten während klimabedingter Dürreperioden sicher. Da diese Art zudem seit ihrer erst 2020 erfolgten Beschreibung im illegalen internationalen Tierhandel stark begehrt ist, wird es ohne aggressive Strafverfolgung nahezu unmöglich sein, diese Aktivitäten einzudämmen.

Kommentar von H.-J. Bidmon

Eigentlich sollten alle neu beschriebenen Arten zusammen mit der Neubeschreibung bei CITES gelistet werden, da das aber aufgrund der bürokratischen Hürden unmöglich zu sein scheint sollte zumindest jede Neubeschreibung mit einem strengen vorläufigen nationalen Schutzstatus einhergehen. Denn sonst wird man wohl den Machenschaften des Handels nie schnell genug in den Griff bekommen. Siehe dazu auch Rivalan et al. (2007), Hall et al. (2008) sowie Whitaker & Vijaya (2009) und die dortigen Kommentare die allein schon andeuten wie alt diese Problematik ist und wie lange die Verantwortlichen keine befriedigenden Maßnahmen umsetzen konnten.

Literatur

Hall, R. J., E. J. Milner-Gulland & F. Courchamp (2008): Endangering the endangered: The effects of perceived rarity on species exploitation. – Conservation Letters 1(2): 75-81 oder im Abstract-Archiv.

Rivalan, P., V. Delmas, E. Angulo, L. S. Bull, R. J. Hall, F. Courchamp, A. M. Rosser & N. Leader-Williams (2007): Can bans stimulate wildlife trade? Proactive management of trade in endangered wildlife makes more sense than last-minute bans that can themselves increase trading activity. – Nature 447(7144): 529-530 oder im Abstract-Archiv.

Whitaker, N. & J. Vijaya (2009): Biology of the Forest Cane Turtle, Vijayachelys silvatica, in South India. – Chelonian Conservation and Biology 8(2): 109-115 oder im Abstract-Archiv.

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