Strahlenschildkröte, Astrochelys radiata, ein Männchen frisst Blätter des Spindelstrauchs oder Pfaffenhütchens, Euonymus europaeus, – © Hans-Jürgen Bidmon

Ganzhorn - 2015 - 01

Ganzhorn, J. U., T. Manjoazy, O. Päplow, R. Randrianavelona, J. H. Razafimanahaka, W. M. Ronto, E. Vogt, F. Wätzold & R. C. J. Walker (2015): Rights to trade for species conservation: exploring the issue of the radiated tortoise in Madagascar. – Environmental Conservation 42(4): 291-293.

Eine Berechtigung für den Handel mit Tieren, um sie zu erhalten: Erörterung des Sachverhalts für die Strahlenschildkröte in Madagaskar.

DOI: 10.1017/S0376892914000332 ➚

Strahlenschildkröte, Astrochelys radiata, – © Hans-Jürgen Bidmon
Strahlenschildkröte,
Astrochelys radiata,
© Hans-Jürgen Bidmon

Dieser Kommentar enthält kein Abstract, deshalb möchte ich nur eine kurze Zusammenfassung geben und bitten, dass sich jeder selbst – insbesondere auch im Hinblick auf die in diesem Kommentar erörterte reichhaltige Literatur – im Original informiert.
Zu Beginn führen die Autoren aus, dass die Roten Listen der IUCN negative Auswirkungen haben, da sie den illegalen Handel eher stimulieren als verhindern. Das wird damit begründet, dass sich ein illegaler Handel nicht kontrollieren lässt, da es für einen illegalen Handel weder ein Besitzstandsrecht noch einen nachhaltigen Umgang mit dem Besitz oder Eigentum geben kann. Am Beispiel der Strahlenschildkröte befürworten sie, dass für diese stark bedrohte Art die ortsansässigen Gemeinden (Dörfer) ein Recht zur nachhaltigen Nutzung und Vermarktung bekommen sollten, da sie die Tiere vor Ort schützen können und das damit eingenommene Geld zum Aufbau einer Infrastruktur und zur eigenen Versorgung nutzen könnten. Denn ein Handelsverbot lässt sich vor Ort nicht realisieren und kontrollieren.
Dazu postulieren sie einige Voraussetzungen die darauf abzielen, dass

  1. die lokalen Gemeinden das Recht bekommen Tiere im internationalen Handel anzubieten,
  2. eine Schulung der Gemeindemitglieder die ihnen darlegt, dass sie im internationalen legalen Handel mehr verdienen können als mit dem illegalen Handel,
  3. müssten die Vermarktungswege sehr kurz gehalten werden, damit der Profit auch wirklich bei den Gemeinden vor Ort ankommt und wesentlich höher ausfällt als im illegalen Handel,
  4. eine offizielle Durchsetzung eines exklusiven Vermarktungsrechts der Gemeinden vor Ort und die Sicherstellung einer Gleichverteilung des Gewinns unter den Gemeindemitgliedern,
  5. eine eindeutige, dauerhafte Kennzeichnung der legal gehandelten Tiere, so dass die Schildkröten innerhalb der Handelskette eindeutig zuzuordnen sind.

Vor diesem Hintergrund wird ausgeführt, dass Madagaskar derzeit an Stelle 155 der Armutsliste von 187 Ländern steht, und 81 % der Bevölkerung in extremer Armut lebt und sowieso während der Trockenzeiten auf natürliche Nahrungsentnahmen aus der Natur angewiesen sind. Laut den verfügbaren Daten werden pro Jahr Wildfleischmengen (die etwa 50.000 Schildkröten entsprechen) beschlagnahmt. Der Handelswert beträgt vor Ort auf den Märkten zwischen 2,5-6,5 US$, während er auf den Märkten in Asien bei 200 US$ und in den USA bei bis zu 5.000 US$ beträgt. Im Weiteren wird auf die Möglichkeiten zur Umsetzung solcher legalen Handelsmöglichkeiten eingegangen. Dies verdeutlicht, dass derzeit die Wilderer so aggressiv vorgehen, dass die Gemeinden vor Ort keine Chance haben, den Schutz zu gewährleisten. Deshalb bliebe nur die Möglichkeit auf der Seite der Abnehmer und Endverbraucher dafür zu sorgen, dass diese auf legale Tiere zurückgreifen könnten, damit die Notwendigkeit entfällt illegale Strahlenschildkröten zu erwerben.

Kommentar von H.-J. Bidmon

Dieser Kommentar erscheint mir durchaus überdenkenswert (siehe auch Rivalan et al. 2007). Vielleicht sollte man es sogar einmal ausprobieren, denn die Strahlenschildkröte ist seit langem geschützt und der Schutz aller vor Ort geschützten Arten war bislang erfolglos (siehe Abstract-Archiv online für Astrochelys und Pyxis). Zudem sind zu viele Tiere schon in internationalen Tierhaltungen, womit auch die strikte Kontrolle illegaler nachträglich legalisierter Tiere nur schwer möglich ist (siehe Vinke & Vinke 2015) und es seit 1980 nicht möglich war, die fortschreiten Artenrückgänge für alle in Madagaskar streng geschützten Arten zu stoppen. Das so etwas funktionieren kann sieht man am Handel mit Sternschildkröten, der zwar in Asien nicht zum Erliegen gekommen ist, aber hierzulande seit der Verteilung beschlagnahmter Tiere durch die TSA doch sehr abgenommen hat, da fast schon zu viele Tiere hier in Europa sind. Letzteres lässt mich aber auch an der dauerhaften Wirkung solcher Handelsmaßnahmen zweifeln, weil wir zwar so etwas in der Theorie gut planen können, aber bei der Umsetzung meist den Faktor Mensch vergessen! Allein schon die Sicherstellung der Gleichverteilung der erwirtschaftbaren Gewinne vor Ort in den Gemeinden ist so sozialistisch gedacht, dass ich es für fast aussichtslos halte, denn es wird immer Profiteure und Verlierer geben – gerade in einer Umgebung, in der Bestechung wohl zum anerzogenen Alltag gehört. Wieviel haben denn die bislang unter dem Label „Fair Trade“ gehandelten Produkte zum Beispiel selbst im Namen der Kirchen bislang wirklich vor Ort in den Herkunftsländern verändern können? Auch noch so kurze Handelswege werden zur Folge haben, dass ein Großteil der Gelder hier verbleiben wird und nie die Gemeinden wirklich erreicht. Ja und was ist, wenn in 10 Jahren der Markt gesättigt ist und die Gewinne sinken. Werden dann die noch vorhandenen Zuchttiere nicht doch aufgegessen, weil sich die Gesamtsituation in Madagaskar bis dahin wohl kaum wesentlich verbessert haben dürfte?
Wir haben dann sicherlich eine größere global verteilte in privaten Haltungen gemanagte Metapopulation (siehe auch Pedrono et al. 2004), aber ist damit das eigentlich angestrebte Ziel wirklich erreicht? Oder sind wir vor diesem Hintergrund nicht schon so weit, dass wir im Zeitalter des Anthropozäns nicht doch lieber gleich von gemanagtem Artenschutz in menschlicher Obhut praktisch reden sollten? Letzteres würde aber bedeuten, dass wir die derzeit angestrebten politischen Zielsetzungen bei der Exotenhaltung zumindest hierzulande und in der EU weitreichend neu überdenken und beurteilen müssten. Denn dann hinge weltweiter Biodiversitätserhalt weit mehr von der Haltung in Privathand ab als bisher.

Literatur

Pedrono, M., L. L. Smith, J. Clobert, M. Massot & F. Sarrazin (2004): Wild-captive metapopulation viability analysis. – Biological Conservation 119(4): 463-473 oder Abstract-Archiv.

Rivalan, P., V. Delmas, E. Angulo, L. S. Bull, R. J. Hall, F. Courchamp, A. M. Rosser & N. Leader-Williams (2007): Can bans stimulate wildlife trade? Proactive management of trade in endangered wildlife makes more sense than last-minute bans that can themselves increase trading activity. – Nature 447(7144): 529-530 oder Abstract-Archiv.

Vinke, T. & S. Vinke (2015): Kann und darf Illegales in der Europäischen Union legal sein? – Schildkröten im Fokus 12(1): 30-35 ➚.

Galerien